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   OLG Hamm, 07.03.2001 - 30 U 192/00   

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https://dejure.org/2001,6101
OLG Hamm, 07.03.2001 - 30 U 192/00 (https://dejure.org/2001,6101)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2001 - 30 U 192/00 (https://dejure.org/2001,6101)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2001 - 30 U 192/00 (https://dejure.org/2001,6101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zivilprozessuale Ausgestaltung der teilweisen Abänderbarkeit eines Landgerichtsurteils; Ausgestaltung der Verpflichtung eines Insolvenzverwalters zur Zahlung von Mietzins aus der von ihm vertretenen Insolvenzmasse; Insolvenzrechtliche Qualifizierung von ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 162
  • NZM 2002, 343
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91

    Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2001 - 30 U 192/00
    Es entspricht ferner ständiger und gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 109, 55 ff. = NJW 1990, 516; BGHZ 121, 31 = NJW 1993, 392; NJW 1993, 2179; NJW 1979, 3026), daß auch eine Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung als eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistung gewertet werden kann.

    Die Kläger hatten, da sie - anders als die Gesellschafter in dem der Entscheidung BGHZ 121, 31 = NJW 1993, 392 zugrunde liegenden Fall - nicht mehrheitlich an der Insolvenzschuldnerin beteiligt sind, auch nicht die Möglichkeit, die Insolvenzschuldnerin schon während der Zeit vor Stellung des Insolvenzantrags unter Entzug der ihr zur Verfügung gestellten Mittel zu liquidieren.

  • BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88

    Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2001 - 30 U 192/00
    Es entspricht ferner ständiger und gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 109, 55 ff. = NJW 1990, 516; BGHZ 121, 31 = NJW 1993, 392; NJW 1993, 2179; NJW 1979, 3026), daß auch eine Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung als eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistung gewertet werden kann.

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung BGHZ 109, 55 ff. = NJW 1990, 516 ein in dem dort zugrunde liegenden Fall für den Fall des Konkurses der Gesellschaft vereinbartes Kündigungsrecht bei der Prüfung der Frage unbeachtet gelassen, ob ein längerfristiges Mietverhältnis auf Grund der Möglichkeit, es vorzeitig zu kündigen, als.

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2001 - 30 U 192/00
    Eine Überschuldung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 201 = NJW 1992, 2891) nur dann vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft bei Ansatz von Liquidationswerten die bestehenden Verbindlichkeiten nicht decken würde (rechnerische Überschuldung) und die Finanzkraft der Gesellschaft mittelfristig nicht zur Fortführung ausreicht (Überlebens- oder Fortbestehensprognose).
  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 146/92

    Dauer einer eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung; Rechte des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2001 - 30 U 192/00
    Das in § 2 Nr. 3 des Mietvertrages für den Fall eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens vorgesehene außerordentliche Kündigungsrecht muß nach dem Sinn und Zweck der Regeln über eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen, Gesellschafter dazu anzuhalten, der Gesellschaft entweder "echtes" Eigenkapital zuzuführen oder sie, etwa durch Stellung eines Insolvenzantrages, zu liquidieren, unberücksichtigt bleiben (vgl. auch BGH NJW 94, 2349, 2351).
  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 191/99

    Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung; Nachweis der Überschuldung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2001 - 30 U 192/00
    Es bedarf vielmehr grundsätzlich der Erstellung einer Überschuldungsbilanz, welche die aktuellen Verkehrs- oder Liquidationswerte ausweist (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2000 - II ZR 191/99).
  • BGH, 14.06.1993 - II ZR 252/92

    Kapitalersetzende Gebrauchsüberlassung bei überschuldeter GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2001 - 30 U 192/00
    Es entspricht ferner ständiger und gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 109, 55 ff. = NJW 1990, 516; BGHZ 121, 31 = NJW 1993, 392; NJW 1993, 2179; NJW 1979, 3026), daß auch eine Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung als eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistung gewertet werden kann.
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Zutreffend hat das Berufungsgericht auch angenommen, daß § 55 Abs. 2 InsO für sich ausschließlich Rechtshandlungen eines vorläufigen Insolvenzverwalters betrifft, "auf den die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergegangen ist" (ebenso OLG Hamm NZI 2002, 162 f; LAG Köln NZI 2002, 332, 334; LG Karlsruhe DZWiR 2002, 215 f; AG Leipzig ZIP 2001, 1780 f; AG Neumünster ZIP 2002, 720 f; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 55 Rn. 222; Nerlich/Römermann/Andres, InsO § 55 Rn. 129; Hess/Weis/Wienberg, aaO § 55 Rn. 201; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 8. Aufl. Rn. 1553; Schwemer ZMR 2000, 348; Ringstmeier EWiR 2002, 113 f; vgl. Smid, aaO § 55 Rn. 42).
  • BGH, 22.10.2013 - II ZR 394/12

    Insolvenz des Mieters: Vermieter als Altgläubiger bei Insolvenzverschleppung

    Eine in einem Mietvertrag vereinbarte insolvenzabhängige Lösungsklausel ist nach allgemeiner Ansicht unwirksam (vgl. OLG Hamm, NZM 2002, 343; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 125, 127; MünchKommInsO/Eckert, 3. Aufl., § 109 Rn. 79; MünchKommInsO/Huber, 3. Aufl., § 119 Rn. 21, 70 und 72; Kübler/Prütting/Tintelnot, InsO, Stand November 2010, § 112 Rn. 13; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 13. Aufl., § 119 Rn. 22; Braun, InsO, 4. Aufl., § 112 Rn. 2; HambKomm/Ahrendt, InsO, 4. Aufl., § 119 Rn. 5; Blank in Schmidt/Futterer, Mietrecht, 10. Aufl., § 542 BGB Rn. 147; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. November 2012 - IX ZR 169/11, BGHZ 195, 348 Rn. 9 ff. zu Lösungsklauseln in Verträgen über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2006 - 10 U 62/06

    Gebrauchsüberlassung von mit Gesellschaftsmitteln durch Ehefrau des alleinigen

    Soweit § 3 Nr. 4 b des Ausgangsmietvertrags dem Vermieter darüber hinaus das Recht einräumt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn über das Vermögen des Mieters das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, oder der Mieter sonstwie in Vermögensverfall gerät und seinen Betrieb nicht aufrechterhält, ist die Regelung jedenfalls hinsichtlich ihres ersten Teil wegen Verstoßes gegen § 119 InsO unwirksam (OLG Hamm, Urt. v. 7.3.2001, NZM 2002, 343; Hörndler in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, Kap. 20, RdNr. 10).
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